Ziel des Einsatzes der ergänzenden schulischen Pflege und Hilfe ist es, Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung sowie mit Diabetes einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen. Zudem liegt ein Augenmerk auf dem Grundsatz an allen Gemeinschaftsaktivitäten teilnehmen zu können. Kinder und Jugendliche werden von professionellen Personal unterstützt, z.B. in der Mobilität und Mobilisierung. Es werden pflegerische Tätigkeiten bei Hygiene, Toilettengang und Nahrungsaufnahme übernommen. Es erfolgt Hilfe beim Einsatz und Gebrauch besonderer Unterstützungsmittel.
Sie begleiten Unterrichtsvorhaben, z.B. den Schwimm- und Sportunterricht und geben entsprechende Hilfeleistungen. Im Bedarfsfall können Ausflüge und Klassenfahrten begleitet werden. Zusammengefasst trägt die ergänzende schulische Pflege und Hilfe dazu bei, die Schulsituation inklusiver zu gestalten um somit eine höchstmögliche Teilhabe der begleiteten Kinder zu ermöglichen. Dies geschieht in einer engen Kooperation mit allen Akteur*innen am Ort Schule.
Kinder die Eingliederungshilfe berechtigt sind gemäß § 99 SGB IX oder leistungsberechtigt im Bereich der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII und zusätzlich einen sonderpädagogischen Förderbedarf in der Schule haben.
Grundsätzlich verfolgen unsere Inklusionsassistenzen (früher Schulhelfer*innen)
jedoch einen Inklusiven Ansatz, d.h. sie sind sowohl für das betroffene
Kind da, als auch für

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